Reflektierende Folie

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Konturmarkierung nach ECE 48

  • Top-Qualität
  • fairer Preis

Die Konturmarkierung ist in Deutschland seit dem 10.07.2011 und in ganz Europa spätestens seit Oktober 2011 für Neuzulassungen bei LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und bei Anhängern ab 3,5 t verpflichtend. Sie ist entsprechend der europäischen Vorschrift ECE 48 anzubringen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung nach dem 10.07.2011 nach dem bundeseinheitlichen Mängelkatalog bei der Hauptuntersuchung fehlende, beschädigte oder nicht vorschriftsmäßig angebrachte Markierungen als erheblicher Mangel einzustufen und entsprechend nachzurüsten.

Farben

  • Seite: weiß oder gelb
  • Heck: rot oder gelb

Anbauschema Heck

  • ab 2,10 m Breite: Vollkonturmarkierung

Anbauschema Seiten

  • ab 6,0 m Länge (inkl. Deichsel): mindestens eine Teilmarkierung. Im Fall reflektierender Werbung ist Vollkonturmarkierung vorge- schrieben.

Maße und Höhen

  • die Markierung ist mit möglichst geringem Kantenabstand anzubringen.
  • Längsrichtung/Breite: Abstand max. 600 mm
    oben: Abstand max. 400 mm
Teilkonturmarkierung
Vollkonturmarkierung